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SVA (Sozialversicherungsabkommen)


Jeder ausländische Bürger, der in der EU/im EWR oder der Schweiz seinen Wohnsitz hat und sich zweitweise in Deutschland aufhält, hat Anspruch auf Abrechnung über die von ihm gewählte Krankenkasse. Dieser wird bescheinigt über die Europäische Krankenversichertenkarte, auf der alle nötigen Abrechnungsinformationen zu finden sind. Trotz sorgfältiger Pflege der Kostenträgerdaten im AIS kann es vorkommen, dass nicht alle notwendigen Abrechnungsinformationen aus dem AIS in labGate ankommen.

Hier finden Sie die Informationen, die für eine korrekte Auftragserstellung notwendig sind:


Kostenträgerdaten als Beispiel im AIS:

Zwingend notwendig ist die Angabe eines Kostenträgers (hier: AOK Bayern). Im Idealfall ist im AIS vor allem der Kostenträgerabrechnungsbereich (KTAB) und die Besondere Personengruppe mit SVA gefüllt.

   


Pflichfelder in labGate für die korrekte Auftragserstellung:

1 - Kostenträgerabrechnungsbereich:

      Hier ist immer SVA einzutragen.

2 - Versichertennummer:

      Sollte der Versicherte keine Versichertennummer besitzen,

      tragen Sie als Platzerhalter mindestens 6 Nullen ein.

3 - Besondere Personengruppe:

      Tragen Sie entsprechend der Europäischen Versichertenkarte ein:

  • 7 - Person zweitweise in DE oder Wohnsitz in DE oder DE-NL Grenzgänger
  • 8 - Person lebt in DE





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