Sozialversicherungsabkommen (SVA)


Jeder ausländische Bürger, der in der EU/im EWR oder der Schweiz seinen Wohnsitz hat und sich zweitweise in Deutschland aufhält, hat Anspruch auf Abrechnung über die von ihm gewählte Krankenkasse. Dieser wird bescheinigt über die Europäische Krankenversichertenkarte, auf der alle nötigen Abrechnungsinformationen zu finden sind. Trotz sorgfältiger Pflege der Kostenträgerdaten im AIS kann es vorkommen, dass nicht alle notwendigen Abrechnungsinformationen aus dem AIS in labGate ankommen.

Hier finden Sie die Informationen, die für eine korrekte Auftragserstellung notwendig sind:


Kostenträgerdaten als Beispiel im AIS:

Zwingend notwendig ist die Angabe eines Kostenträgers (hier: AOK Bayern).

Im Idealfall ist im AIS vor allem der Kostenträgerabrechnungsbereich (KTAB) und die Besondere Personengruppe mit "SVA" gefüllt.

   



Pflichfelder in labGate für die korrekte Auftragserstellung:

1 - Kostenträgerabrechnungsbereich:

      Hier ist immer Sozialversicherungsabkommen (SVA) einzutragen.

2 - Versichertennummer:

      Sollte der Versicherte keine Versichertennummer besitzen,

      tragen Sie als Platzerhalter mindestens 6 Nullen ein.

3 - Besondere Personengruppe:

      Tragen Sie entsprechend der Europäischen Versichertenkarte ein:

  • 7 - Person zweitweise in DE oder Wohnsitz in DE oder DE-NL Grenzgänger
  • 8 - Person lebt in DE





Bundesversorgungsgesetz (BVG)


Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelt in Deutschland die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges. Durch die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften bei sonstigen Personenschäden stellt es mittlerweile die zentrale Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts dar.


Kostenträgerdaten als Beispiel im AIS:

Zwingend notwendig ist die Angabe eines Kostenträgers (hier: AOK Bayern).

Im Idealfall ist im AIS vor allem der Kostenträgerabrechnungsbereich (KTAB) und die Besondere Personengruppe mit "BVG" gefüllt.

   


Pflichfelder in labGate für die korrekte Auftragserstellung:

1 - Kostenträgerabrechnungsbereich:

      Hier ist immer Bundesversorgungsgesetz (BVG) einzutragen.

2 - Versichertennummer:

      Sollte der Versicherte keine Versichertennummer besitzen,

      tragen Sie als Platzerhalter mindestens 6 Nullen ein.

3 - Besondere Personengruppe:

      Hier ist immer 6 - BVG einzutragen.




Asylstellen (AS)


Kostenträgerdaten als Beispiel im AIS:

Zwingend notwendig ist die Angabe eines Kostenträgers (hier: Asylstelle Würzburg).

Im Idealfall ist im AIS vor allem die Versicherungsnummer mit Platzhaltern aus Nullen gefüllt.


Pflichfelder in labGate für die korrekte Auftragserstellung:

     Krankenkasse:

     Hier ist der Name der Asylstelle anzugeben.

     Kassennummer:

      Hier ist immer die Kassennummer aus dem Asylschein einzutragen, wenn diese

      nicht aus dem AIS übertragen wurde

     Versichertennummer:

      Tragen Sie als Platzerhalter mindestens 6 Nullen ein, wenn dieses nicht aus dem  

      AIS übertragen wurden.







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