Bei aktiviertem Abrechnungsregelwerk können Sie nun HzV Verträge angelegen, verwalten und Ihren Einsendern im Order Entry zur Verfügung stellen.

Über eine Konfiguration der HzV Eigenschaften bei dem Einsender, Patienten und den Anforderungen kann eine individuelle Steuerung der Abrechnung definiert werden.

Der XML Import für HzV Verträge berücksichtigt nun auch ggf. vorhandene Ziffernkränze und legt daraus unterschiedliche Verträge an. 



Anzeige HzV Vertrag 


Über den Navigationspunkt Laborinformationen können HV Verträge und deren Details im ELV eingesehen werden, um eine bessere Übersicht je Laborstandort zu schaffen.

Für jeden hinterlegten HzV Vertrag kann definiert werden, ob dieser im ELV der Labore (via Laborinformationen) angezeigt werden soll.  

siehe auch Ansicht für Einsender

Ihre Einsender finden Informationen zu HzV-Verträgen. Sie erhalten einen Überblick welche Anforderung in welchem HzV-Vertrag enthalten ist und welchem Kostenträger diese zugeordnet ist. 

HzV Teilnahme

Wurde der Patient einmal in labGate als HzV-Patient deklariert, ist beim nächsten Auftrag dieser Patient auch wieder HzV-Teilnehmer. Dies kann optional geändert werden.

siehe auch Auftragserstellung


Verwaltung von HzV Verträgen


Sie können in einem HzV Vertrag für Kostenträger und Anforderungen eine Gültigkeit (ab und bis) hinterlegen. Diese Einstellung können Sie bei Neuanlage und beim Bearbeiten des Vertrages anpassen.

Eine Anwendung der Daten erfolgt erst in der Version 20.03.07.


Nutzung von LG Stammdaten für HzV Verträge


Es kann definiert werden, ob für die Abrechnungsart "HzV-Vertrag" (unabhängig vom Vertrag)

die Stammdaten (Kürzel / Material) einer ggf. verfügbaren Laborgemeinschaft verwendet werden sollen.

Bei der Erstellung eines Auftrages werden die Stammdaten aus der jeweiligen Laborgemeinschaft verwendet, wenn laut Abrechnungsregelwerk eine LG-Stammdaten-verwendende Abrechnungsart erreicht wird.



Anforderungszuweisung zu HzV Verträgen via Import


Es ist nun möglich einen CSV-Import der Anforderungszuweisungen von HzV-Verträgen durchzuführen.


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