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IsEmergency_END
IsEmergency_END

Befundübermittlung

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eilt

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IsHurried
IsHurried

Ein Laborauftrag ist nur als „eilig“ zu kennzeichnen, wenn das Ergebnis so schnell wie möglich übermittelt werden soll.

Bsp: Befundauskunft per Telefon oder Fax.


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IsHurried_END
IsHurried_END

Weiterüberweisung

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IsTransferred
IsTransferred

Der eine Auftragsleistung ausführende Arzt ist berechtigt, Teile dieses Auftrages, die er selbst nicht erbringen kann, von einem anderen Arzt als Auftragsleistung erbringen zu lassen. In diesem Fall hat er ebenfalls einen Überweisungsschein nach dem Muster 10 auszustellen und die betreffenden Angaben zu machen, insbesondere die Angaben des Erstveranlassers zu übernehmen und dessen Arzt- und Betriebsstättennummer im betreffenden Feld anzugeben.

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IsTransferred_END
IsTransferred_END

Behandlungsart

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TypeOfTreatment
TypeOfTreatment

Bei dem Anlass der Überweisung kann der überweisende Arzt ankreuzen, ob es um eine Überweisung zu einer kurativen oder zu einer präventiven Behandlung geht. Kurativ ist hierbei mit „heilend“ gleichzusetzen und meint, dass man eine Behandlung mit der Heilungsabsicht einer Erkrankung durchführen möchte. Präventiv bedeutet „vorbeugend“, somit hat die Behandlung also zum Ziel, eine Erkrankung vorzubeugen.

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TypeOfTreatment_END
TypeOfTreatment_END

Unfall,

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Unfallfolgen

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IsAccident
IsAccident

Das Ankreuzfeld "Unfall/Unfallfolgen" ist nicht bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten usw. zu verwenden, sondern nur bei sonstigen Unfällen (zum Beispiel Haus-, Sport-, Verkehrsunfällen).

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IsAccident_END
IsAccident_END

Kontrolluntersuchung bekannte

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Infektion

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IsInfection
IsInfection

Kontrolluntersuchung einer bekannten Infektion werden direkte oder indirekte Nachweise von Krankheitserregern im Rahmen einer Kontrolluntersuchung bei einer bereits bekannten Infektion beauftragt, ist das Feld „Kontrolluntersuchung einer bekannten Infektion“ anzukreuzen. Im Freitextfeld „Be-fund/Medikation“ ist zudem der Sachverhalt zu erläutern. Erkrankungen mit Meldepflicht sind § 7 Infektionsschutzgesetz zu entnehmen.

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IsInfection_END
IsInfection_END

Behandlung gemäß § 116b SGB

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V

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IsSgb116b
IsSgb116b

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V ist ein spezifisches Versorgungsangebot für Patienten mit bestimmten seltenen oder komplexen Krankheiten, mit dem Ziel, deren Versorgung zu verbessern.


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IsSgb116b_END
IsSgb116b_END

eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3a SGB V

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IsSgb16
IsSgb16

Gemäß § 16 Abs. 3a SGB V sind Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach §§ 25 und 26 erforderlich sind, vom Ruhen der Mitgliedschaft ausgenommen.


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IsSgb16_END
IsSgb16_END

Veranlassungsgrund

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ExaminationReason
ExaminationReason

je nach medizinischer Indikation (Diagnose)

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ExaminationReason_END
ExaminationReason_END

Spezifizierung des Veranlassungsgrundes

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ExaminationReasonSpecification
ExaminationReasonSpecification

je nach medizinischer Indikation (Diagnose)

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ExaminationReasonSpecification_END
ExaminationReasonSpecification_END

Ausnahmekennziffer

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ExclusionNumberId
ExclusionNumberId

Ausnahmekennziffern sind im Zusammenhang mit bestimmten Indikationen entsprechend zu hinterlegen. Diese Ausnahmekennziffern sind an bestimmte Laboruntersuchungen gekoppelt. Diese Laboruntersuchungen bleiben bei der Berechnung der Laborkosten pro Behandlungsfall unberücksichtigt. Darüberhinausgehende Laboruntersuchungen können jedoch angefordert werden.

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ExclusionNumberId_END
ExclusionNumberId_END

Angaben für Muster 06 (Überweisungsschein)

Ausführung von Auftragsleistungen: Der überweisende Arzt kreuzt dieses Feld an und trägt in das Feld „Auftrag“ die gewünschten Leistungen ein. Bei einem Definitionsauftrag definiert der Überweiser in dem Feld „Auftrag“ die Leistungen nach Art und Umfang, beispielsweise „Röntgen rechter Fuß“. Für die Notwendigkeit der Auftragserteilung ist der überweisende Arzt verantwortlich. Der auftragsausführende Arzt muss Rücksprache mit dem Überweiser halten, wenn er eine andere als die in Auftrag gegebene Leistung für medizinisch zweckmäßig, ausreichend und notwendig hält. Ist der überweisende Arzt einverstanden, vermerkt der auftragsausführende Arzt die Änderung auf dem Überweisungsschein. Nur in diesem Fall darf der auftragsausführende Arzt eine andere, als die ursprünglich geforderte Leistung durchführen.


Konsiliaruntersuchung: kreuzt der überweisende Arzt auf dem Überweisungsschein das Feld „Konsiliaruntersuchung“ an, welche ausschließlich zur Erbringung diagnostischer Leistungen dient. Sie gibt dem überweisenden Arzt die Möglichkeit, die Überweisung auf die Klärung einer Verdachtsdiagnose einzugrenzen.


Mitbehandlung oder Weiterbehandlung: Der überweisende Arzt kreuzt auf dem Überweisungsschein das Feld „Mit-/Weiterbehandlung“ an. Die Überweisung zur Mitbehandlung erfolgt zur gebietsbezogenen Erbringung begleitender oder ergänzender diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen, über deren Art und Umfang der Vertragsarzt, an den überwiesen wurde, entscheidet. Bei einer Überweisung zur Weiterbehandlung wird die gesamte diagnostische und therapeutische Tätigkeit dem weiterbehandelnden Vertragsarzt übertragen.