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Bereich Auftrag erstellen
Reiter: 1. Patient
Abrechnung

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TypeOfAccount
TypeOfAccount
In diesem Feld wählen Sie aus, welche Abrechnungsart für den Patienten in Frage kommt.

-Kassenpatient
-Privatpatient
-Einsender
-anderer Rechnungsempfänger

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TypeOfAccount_END
TypeOfAccount_END

Gebührenordnung

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FeeRegulations
FeeRegulations
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Eine nach den Vorschriften der GOÄ erstellte Privatliquidation erhalten sowohl Privatpatienten, d. h. Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder unversichert sind und ihre Behandlung selbst bezahlen als auch gesetzlich Versicherte im Fall so genannter individueller Gesundheitsleistungen oder bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens.

Dagegen ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen nach dem fünften Sozialgesetzbuch durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab geregelt (§ 87 Abs. 2 SGB V). Die Abrechnung erfolgt hier nicht gegenüber den Versicherten, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

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FeeRegulations_END
FeeRegulations_END

Versichertennummer

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InsurantNumber
InsurantNumber
Die Krankenversichertennummer dient zur Identifikation des Versicherten bei einer Krankenversicherung. Anders als die Versicherten ID besteht diese nur aus Nummern

Wie zum Beispiel für die, welche bei der Bundespolizei oder Bundeswehr tätig sind.

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InsurantNumber_END
InsurantNumber_END

Kostentr.abr.ber.

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Insurance_ProviderSettlementSection
Insurance_ProviderSettlementSection
Der Kostenträger-Abrechnungsbereich gibt die vertragliche Vereinbarung oder gesetzliche Regelung an, auf dessen Basis eine Abrechnung vollzogen werden soll.
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Insurance_ProviderSettlementSection_END
Insurance_ProviderSettlementSection_END

Versicherten-ID

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InsurantIdent
InsurantIdent
Unveränderbarer und eindeutiger Teil der Krankenversichertennummer zur Identifikation des Versicherten.

Bestehend aus einem Buchstaben am Anfang und gefolgt von 9 Ziffern.

Bsp: A12345678

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InsurantIdent_END
InsurantIdent_END

Einlesung V-Karte

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Insurance_LastReadDateOfInsuranceCard
Insurance_LastReadDateOfInsuranceCard
Die Versichertenkarte muss vor Ort immer eingelesen werden. Für die telefonische Konsultation sowie für Folgerezepte nach telefonischer Anamnese, Überweisungen und Folgeverordnungen ist dies nicht notwendig, wenn der Patient in dem zurückliegenden Quartal (01.01.2021-31.03.2021) mindestens einmal in der Praxis war. In diesen Fällen übernimmt die Praxis die Versichertendaten aus der Patientenakte.
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Insurance_LastReadDateOfInsuranceCard_END
Insurance_LastReadDateOfInsuranceCard_END

Abrechnungs-VKNR

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BillingVknr
BillingVknr
Die Vertragskassennummer der Kassenärztlichen Vereinigungen (VKNR) identifiziert Krankenkassen für Abrechnungszwecke. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 15 der 1. Änderung des Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern (Anlage 6 des Bundesmantelvertrages Ärzte vom 1. Juli 2018).

Die VKNR ist wie folgt aufgebaut:

1. und 2. Stelle: Nummer der KV-Abrechnungsstelle
3. bis 5. Stelle: Seriennummer der Krankenkasse innerhalb der Kassenart

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BillingVknr_END
BillingVknr_END

Versicherungsbeginn

Anchor
Insurance_InsuranceStart
Insurance_InsuranceStart
Versicherungsbeginn laut eGK
Anchor
Insurance_InsuranceStart_END
Insurance_InsuranceStart_END

Versicherungsende

Anchor
Insurance_InsuranceEnd
Insurance_InsuranceEnd
Versicherungsende laut eGK
Anchor
Insurance_InsuranceEnd_END
Insurance_InsuranceEnd_END

Versichertenstatus

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KindOfInsurance
KindOfInsurance
Der Status des Patienten (z.B. Kind =Familienversichert) wird durch einen Zahlencode definiert, der für den Versicherten eingetragen wird. Der Status hat nur eine buchhalterische und statistische Bedeutung für die Abrechnung mit den Krankenkassen.

Der Status sagt nichts über den Leistungsanspruch der Versicherten aus.

Schlüssel: 
1 = Mitglied
3 = Familienversicherter
5 = Rentner

Anchor
KindOfInsurance_END
KindOfInsurance_END

Privattarif

Anchor
PrivateTariff
PrivateTariff
-KVB
-Postbeamtenprivat
-Privatverischert
Anchor
PrivateTariff_END
PrivateTariff_END

Zus. Kostenträgerinfos

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SktAdditionalInfo
SktAdditionalInfo
ist ein Freitext, welcher als zusätzliche Information für die Abrechnung dient.
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SktAdditionalInfo_END
SktAdditionalInfo_END

Abrechnungsgebiet

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Insurance_ProviderSettlementArea
Insurance_ProviderSettlementArea
gibt an, zu welchem Abrechnungsgebiet eine erbrachte Leistung eines Arztes gehört. Die Eingruppierung hat Auswirkungen auf den Abrechnungsprozess. Jede KV legt fest, welche Leistung zu welchem Abrechnungsgebiet gehört.
Anchor
Insurance_ProviderSettlementArea_END
Insurance_ProviderSettlementArea_END

Wohnortkennzeichen

Anchor
Wop
Wop
Durch das Wohnortkennzeichen bzw. Regionalkennzeichen ist eine endgültige Zuordnung der 
Patientin/des Patienten möglich, da alle neu ausgegebenen KV-Karten mit einer WOK-Nummer 
bzw. einem Regionalkennzeichen versehen sind. Die WOK-Nummer muss immer fünfstellig sein 
und beginnt grundsätzlich mit der drei Nullen (000**)
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Wop_END
Wop_END

DMP-Kennzeichen

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DmpIdentifier
DmpIdentifier
Disease Management Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen, die vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zuzulassen sind.

Die Behandlungs- und Betreuungsprozesse von Patienten werden über den gesamten Verlauf einer (chronischen) Krankheit und über die Grenzen der einzelnen Leistungserbringer hinweg koordiniert und auf der Grundlage wissenschaftlich gesicherter aktueller Erkenntnisse (medizinische Evidenz) optimiert.

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DmpIdentifier_END
DmpIdentifier_END

DMP - Grundlegende Informationen - www.bundesamtsozialesicherung.de

Besondere Personengruppe

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SpecialPersonGroup
SpecialPersonGroup
Bei den besonderen Personengruppen handelt es sich um Versicherte, die sich nicht in einem regulären Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse befinden. Vorsorgeuntersuchungsleistungen dieser Patienten werden zum Teil nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet. In den begleitenden Bestimmungen des EBM ist grundsätzlich geregelt, dass eine Gebührenordnungsposition (GOP) nur dann berechnungsfähig ist, wenn deren obligater Leistungsinhalt vollständig erbracht wird.

Schlüssel:

4 = BSHG (Bundessozialhilfegesetz) § 264 SGB V
6 = BVG (Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges)
7 = SVA-Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht: - Personen mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung nach Aufwand
8= SVA-Kennzeichnung, pauschal

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SpecialPersonGroup_END
SpecialPersonGroup_END



Reiter: 2. Auftrag
Übernahme vorheriger Auftrag

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SelectedRecentOrder
SelectedRecentOrder
Es können die kompletten Daten eines vorherigen Auftrags übernommen werden. Hier werden sowohl die Abrechnungsdaten, als auch die Laborleistungen aus dem ausgewählten Auftrag übernommen. Vorher gemachte Angaben z.B. zur Abrechnung werden hierdurch überschrieben.
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SelectedRecentOrder_END
SelectedRecentOrder_END

nur Laborleistungen des Auftrags übernehmen

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Orders_0__Sender_GetOnlyRequestsFromRecentOrder
Orders_0__Sender_GetOnlyRequestsFromRecentOrder
Bei Auswahl der Checkbox werden nur die Laborleistungen des ausgewählten Autrags übernommen. Vorher gemachte Angaben z.B. zur Abrechnung bleiben bestehen und werden nicht überschrieben.
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Orders_0__Sender_GetOnlyRequestsFromRecentOrder_END
Orders_0__Sender_GetOnlyRequestsFromRecentOrder_END

Notfall

Anchor
Orders_0__Order_IsEmergencyOrders_0__Order_
IsEmergency
Ein Laborauftrag ist nur als „Notfall“ zu kennzeichnen, wenn die Probe vorgezogen werden soll, da das Ergebnis so schnell wie möglich vorliegen muss.

Bsp: hoher Quick/ Crp Wert für eine Krankenhauseinweisung.

Anchor
Orders_0__Order_IsEmergency_ENDOrders_0__Order_
IsEmergency_END

Befundübermittlung eilt 

Anchor
Orders_0__Order_IsHurriedOrders_0__Order_
IsHurried
Ein Laborauftrag ist nur als „eilig“ zu kennzeichnen, wenn das Ergebnis so schnell wie möglich übermittelt werden soll.

Bsp: Befundauskunft per Telefon oder Fax.

Anchor
Orders_0__Order_IsHurried_ENDOrders_0__Order_
IsHurried_END

Weiterüberweisung

Anchor
Orders_0__Order_IsTransferredOrders_0__Order_
IsTransferred
Der eine Auftragsleistung ausführende Arzt ist berechtigt, Teile dieses Auftrages, die er selbst nicht erbringen kann, von einem anderen Arzt als Auftragsleistung erbringen zu lassen. In diesem Fall hat er ebenfalls einen Überweisungsschein nach dem Muster 10 auszustellen und die betreffenden Angaben zu machen, insbesondere die Angaben des Erstveranlassers zu übernehmen und dessen Arzt- und Betriebsstättennummer im betreffenden Feld anzugeben.
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Orders_0__Order_IsTransferred_ENDOrders_0__Order_
IsTransferred_END

Behandlungsart

Anchor
Orders_0__Order_TypeOfTreatment
Orders_0__Order_TypeOfTreatment
Bei dem Anlass der Überweisung kann der überweisende Arzt ankreuzen, ob es um eine Überweisung zu einer kurativen oder zu einer präventiven Behandlung geht. Kurativ ist hierbei mit „heilend“ gleichzusetzen und meint, dass man eine Behandlung mit der Heilungsabsicht einer Erkrankung durchführen möchte. Präventiv bedeutet „vorbeugend“, somit hat die Behandlung also zum Ziel, eine Erkrankung vorzubeugen.
Anchor
Orders_0__Order_TypeOfTreatment_END
Orders_0__Order_TypeOfTreatment_END

Unfall, Unfallfolgen 

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Orders_0__Order_IsAccident
Orders_0__Order_IsAccident
Das Ankreuzfeld "Unfall/Unfallfolgen" ist nicht bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten usw. zu verwenden, sondern nur bei sonstigen Unfällen (zum Beispiel Haus-, Sport-, Verkehrsunfällen).
Anchor
Orders_0__Order_IsAccident_END
Orders_0__Order_IsAccident_END

Kontrolluntersuchung bekannte Infektion 

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Orders_0__Order_IsInfection
Orders_0__Order_IsInfection
Kontrolluntersuchung einer bekannten Infektion werden direkte oder indirekte Nachweise von Krankheitserregern im Rahmen einer Kontrolluntersuchung bei einer bereits bekannten Infektion beauftragt, ist das Feld „Kontrolluntersuchung einer bekannten Infektion“ anzukreuzen. Im Freitextfeld „Be-fund/Medikation“ ist zudem der Sachverhalt zu erläutern. Erkrankungen mit Meldepflicht sind § 7 Infektionsschutzgesetz zu entnehmen.
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Orders_0__Order_IsInfection_END
Orders_0__Order_IsInfection_END

Behandlung gemäß § 116b SGB V 

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Orders_0__Order_IsSgb116b
Orders_0__Order_IsSgb116b
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V ist ein spezifisches Versorgungsangebot für Patienten mit bestimmten seltenen oder komplexen Krankheiten, mit dem Ziel, deren Versorgung zu verbessern.
Anchor
Orders_0__Order_IsSgb116b_END
Orders_0__Order_IsSgb116b_END

eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3a SGB V

Anchor
Orders_0__Order_IsSgb16
Orders_0__Order_IsSgb16
Gemäß § 16 Abs. 3a SGB V sind Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach §§ 25 und 26 erforderlich sind, vom Ruhen der Mitgliedschaft ausgenommen.
Anchor
Orders_0__Order_IsSgb16_END
Orders_0__Order_IsSgb16_END

Veranlassungsgrund

Anchor
Orders_0__Order_ExaminationReason
Orders_0__Order_ExaminationReason
je nach medizinischer Indikation( Diagnose )
Anchor
Orders_0__Order_ExaminationReason_END
Orders_0__Order_ExaminationReason_END

Spezifizierung des Veranlassungsgrundes

Anchor
Orders_0__Order_ExaminationReasonSpecification
Orders_0__Order_ExaminationReasonSpecification
je nach medizinischer Indikation( Diagnose )
Anchor
Orders_0__Order_ExaminationReasonSpecification_END
Orders_0__Order_ExaminationReasonSpecification_END

Ausnahmekennziffer

Anchor
Orders_0__Order_ExclusionNumberId
Orders_0__Order_ExclusionNumberId
Ausnahmekennziffern sind im Zusammenhang mit bestimmten Indikationen entsprechend zu hinterlegen. Diese Ausnahmekennziffern sind an bestimmte Laboruntersuchungen gekoppelt. Diese Laboruntersuchungen bleiben bei der Berechnung der Laborkosten pro Behandlungsfall unberücksichtigt. Darüberhinausgehende Laboruntersuchungen können jedoch angefordert werden.
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Orders_0__Order_ExclusionNumberId_END
Orders_0__Order_ExclusionNumberId_END

Angaben für Muster 06 (Überweisungsschein)

Ausführung von Auftragsleistungen: Der überweisende Arzt kreuzt dieses Feld an und trägt in das Feld „Auftrag“ die gewünschten Leistungen ein. Bei einem Definitionsauftrag definiert der Überweiser in dem Feld „Auftrag“ die Leistungen nach Art und Umfang, beispielsweise „Röntgen rechter Fuß“. Für die Notwendigkeit der Auftragserteilung ist der überweisende Arzt verantwortlich. Der auftragsausführende Arzt muss Rücksprache mit dem Überweiser halten, wenn er eine andere als die in Auftrag gegebene Leistung für medizinisch zweckmäßig, ausreichend und notwendig hält. Ist der überweisende Arzt einverstanden, vermerkt der auftragsausführende Arzt die Änderung auf dem Überweisungsschein. Nur in diesem Fall darf der auftragsausführende Arzt eine andere, als die ursprünglich geforderte Leistung durchführen.


Konsiliaruntersuchung: kreuzt der überweisende Arzt auf dem Überweisungsschein das Feld „Konsiliaruntersuchung“ an, welche ausschließlich zur Erbringung diagnostischer Leistungen dient. Sie gibt dem überweisenden Arzt die Möglichkeit, die Überweisung auf die Klärung einer Verdachtsdiagnose einzugrenzen.


Mitbehandlung oder Weiterbehandlung: Der überweisende Arzt kreuzt auf dem Überweisungsschein das Feld „Mit-/Weiterbehandlung“ an. Die Überweisung zur Mitbehandlung erfolgt zur gebietsbezogenen Erbringung begleitender oder ergänzender diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen, über deren Art und Umfang der Vertragsarzt, an den überwiesen wurde, entscheidet. Bei einer Überweisung zur Weiterbehandlung wird die gesamte diagnostische und therapeutische Tätigkeit dem weiterbehandelnden Vertragsarzt übertragen.

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