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- Sozialversicherungsabkommen (SVA)
- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
SVA (Sozialversicherungsabkommen)
Jeder ausländische Bürger, der in der EU/im EWR oder der Schweiz seinen Wohnsitz hat und sich zweitweise in Deutschland aufhält, hat Anspruch auf Abrechnung über die von ihm gewählte Krankenkasse. Dieser wird bescheinigt über die Europäische Krankenversichertenkarte, auf der alle nötigen Abrechnungsinformationen zu finden sind. Trotz sorgfältiger Pflege der Kostenträgerdaten im AIS kann es vorkommen, dass nicht alle notwendigen Abrechnungsinformationen aus dem AIS in labGate ankommen.
Hier finden Sie die Informationen, die für eine korrekte Auftragserstellung notwendig sind:
Bundesversorgungsgesetzt
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelt in Deutschland die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges. Durch die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften bei sonstigen Personenschäden stellt es mittlerweile die zentrale Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts dar.