Es kann definiert werden, ob für die Abrechnungsart "Sammelrechnung"

die Stammdaten (Kürzel / Material) einer ggf. verfügbaren Laborgemeinschaft verwendet werden sollen.

Bei der Erstellung eines Auftrages werden die Stammdaten aus der jeweiligen Laborgemeinschaft verwendet, wenn laut Abrechnungsregelwerk eine LG-Stammdaten-verwendende Abrechnungsart erreicht wird.


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