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Es kann definiert werden, ob für die Abrechnungsart "HZV-Vertrag" (unabhängig vom Vertrag)
die Stammdaten (Kürzel / Material) einer ggf. verfügbaren Laborgemeinschaft verwendet werden sollen.
Bei der Erstellung eines Auftrages werden die Stammdaten aus der jeweiligen Laborgemeinschaft verwendet, wenn laut Abrechnungsregelwerk eine LG-Stammdaten-verwendende Abrechnungsart erreicht wird.